AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Isiris Solutions GmbH,
Luruper Hauptstraße 46, 22547 Hamburg
– im Folgenden auch „ISI“ genannt –

1. Allgemeines

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen vereinbart. Durch die Annahme eines Angebotes erklärt der Kunde (Besteller) sein Einverständnis mit diesen Bedingungen. Nebenabreden oder Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen des Bestellers widersprechen wir hiermit ausdrücklich.

2. Angebot/Vertragsschluss

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Maße, Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindlich. Bestellungen unserer Kunden können von uns binnen zwei Wochen durch schriftliche Mitteilung abgelehnt werden. Der Besteller hält sich während dieser Zeit an sein Angebot gebunden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ISI einen Auftrag des Bestellers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt. ISI behält sich vor, einen Vertragsabschluss mittels Rechnung zu bestätigen. Zu unseren Angeboten gehörige Muster, Zeichnungen, Organisationsvorschläge und sonstige Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an uns unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

3. Preise

1. Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise gelten ab Lieferwerk bzw. Lager Hamburg ausschließlich Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Alle genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich des jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.

2. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc. berechtigen die Firma ISI zu einer entsprechenden Preisanpassung.

3. Soll die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen, werden unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet.

4. Lieferung

1. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsgeräte, es sei denn, dass dieses bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde. Bei Modellwechsel, technischen Änderungen oder Konstruktionsneuerungen behalten wir uns Abweichungen von der vereinbarten Leistung vor, soweit sie für den Besteller unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar sind.

2.Die Lieferung erfolgt ab Lager Hamburg bzw. ab Werk bei Direktlieferung. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist oder der Versand mit eigenen Fahrzeugen von ISI vorgenommen wird. Bei Direktlieferungen ab Werk geht die Gefahr bereits auf den Besteller über, wenn die Ware dort zur Abholung bereitgestellt wird. Im Falle des Annahmeverzugs geht die Gefahr bereits mit Meldung der Bereitstellung bzw. Versandbereitschaft auf den Besteller über. Kann die Ware aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, nicht abgeliefert oder übergeben werden, so trägt der Besteller die weiteren Kosten, insbesondere Transport- und Lagerkosten.

3. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gelten Teillieferungen und Teilleistungen jeweils als selbständige Leistungen.

4. Falls ISI die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Besteller eine Nachfrist von vier Wochen – beginnend mit dem vereinbarten Lieferdatum, andernfalls mit dem Eingang einer schriftlichen Mahnung des Bestellers – zu gewähren. Bei Lieferverzug, den ISI zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung bzw. Verzugs sowie unter Ausschluss des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrage.

5. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt oder Ereignissen, die ISI die Leistung wesentlich erschweren, über einen vereinbarten Liefertermin hinaus verzögern oder unmöglich machen. Hierzu zählen Streiks, Betriebsstörungen, gleich, ob diese im Betrieb von ISI, des Spediteurs oder des Herstellers eintreten, innere Unruhen oder Naturkatastrophen.

6. Hat der Besteller nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Ware verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, die Lieferung nicht annehmen zu wollen, kann ISI Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% des Kaufpreises ohne besonderen Nachweis verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt der Nachweis geringeren Schadens möglich.

5. Rücktritt

1. Für den Fall, dass die Erfüllung des Auftrages infolge höherer Gewalt oder Ereignissen, die ISI die Lieferung oder Teillieferung wesentlich erschweren, über einen vereinbarten Liefertermin hinaus verzögern oder unmöglich machen, wird ISI ein Rücktrittsrecht hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages eingeräumt. Das gleiche Recht steht ISI zu, wenn die bestellte Ware vom Hersteller nicht produziert oder uns trotz Mahnung nicht rechtzeitig geliefert wird. ISI verpflichtet sich für diese Fälle, den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und erbrachte Gegenleistungen zurückzuerstatten.

2. Weiterhin ist ISI zum Rücktritt berechtigt, wenn der Besteller über seine Person oder über die für seine Kreditwürdigkeit maßgeblichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, wenn er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde.

6. Zahlungsbedingungen

1. Die Skontogewährung setzt die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine voraus. Bei Zahlungsverzug werden dem Besteller die ISI von der Bank jeweils berechneten Zinsen und Spesen in Rechnung gestellt; die Geltendmachung von weitergehenden Ansprüchen bleibt ISI vorbehalten.

2. Zahlungen sind nur an ISI zu leisten. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung, sämtliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Empfangene Wechsel können ISI an den Besteller zurückgeben, wenn sie nicht diskontfähig sind oder die begründete Gefahr der nicht rechtzeitigen Einlösung besteht.

3. Befindet sich der Besteller mit mindestens zwei auf einander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug und beträgt die ausstehende Zahlung mindestens 10% des Bestellpreises, wird die gesamte Forderung fällig.

4. Der Besteller ist wegen seiner etwaigen Gegenansprüche, die nicht auf demselben Vertrag beruhen, nicht zur Zurückbehaltung berechtigt.

5. Wegen Mängelrügen dürfen Zahlungen nur zurückbehalten werden, soweit der zurückbehaltene Teil in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln steht.

7. Gewährleistung/Mängelansprüche

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von ISI getätigten Geschäfte, die nicht Verbrauchsgüterkauf iSd. § 474 BGB sind, 12 Monate für neue und 6 Monate für gebrauchte Produkte ab Übergabe bzw. Mitteilung der Bereitstellung/Versandbereitschaft. Gegenüber Verbrauchern iSd. § 13 BGB beträgt die Frist für gebrauchte Produkte 12 Monate.

2. Der Besteller hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu untersuchen. Bei der Untersuchung erkennbare Mängel und Fehlbestände müssen innerhalb von sieben Tagen nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Andernfalls gilt die gesamte Lieferung als genehmigt. Über übrige Mängel ist ISI unverzüglich zu unterrichten. Bei nicht rechtzeitiger Mängelrüge sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Erteilung jeder Mängelrüge hat unter genauer Angabe des behaupteten Fehlers sowie der Umstände seines Auftretens schriftlich zu erfolgen. Wird die vorgenannte Mitwirkungspflicht vom Besteller verletzt, so sind ISI alle zusätzlichen Aufwendungen zu ersetzen, die hieraus entstehen.

3. Ein Gewährleistungsfall liegt nicht vor, wenn ein Mangel durch unsachgemäße Bedienung, Pflege oder Wartung auf Seiten des Bestellers sowie Verwendung von ungeeignetem Zubehör bzw. Verbrauchsmaterialien, welche vom Hersteller oder von ISI nicht empfohlen
wurden, eintritt. Ebenso sind Fehler ausgeschlossen, die auf Grund natürlichen Verschleißes oder übermäßiger Abnutzung entstehen.

4. Die Gewährleistung ist zunächst auf die Nacherfüllung beschränkt. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, wenn die Nacherfüllung endgültig erfolglos bleibt, von uns abgelehnt oder nicht in angemessener Frist ausgeführt wird.

5. Im Falle des Rücktritts hat der Besteller ISI Wertersatz für die zwischenzeitlich möglichen Gebrauchsvorteile der Liefersache im üblichen Maße zu leisten.

6. In sämtlichen Fällen trägt der Besteller das Transportrisiko für Hin- und Rücksendung. Die infolge berechtigter Mängelrüge entstandenen Transport-, Arbeits- und Materialkosten trägt der ISI. Bei nichtberechtigten Mängelrügen verpflichtet sich der Besteller, ISI alle daraus anfallenden Kosten zu ersetzen.

7. Die Abtretung von Mängelansprüchen an Dritte durch den Besteller ist ausgeschlossen.

8. Haftung

1. Für Verletzungen vertraglicher oder vor- oder nachvertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung haftet ISI nur, wenn ISI, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aus Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

2. ISI übernimmt keinerlei Haftung dafür, dass die gelieferte Hardware/Software mit am Markt erhältlicher Hardware/ Software zusammenarbeitet.

3. Die Haftung für Vermögensschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, für mittelbare Folgeschäden oder Mangelfolgeschäden ist in jedem Falle ausgeschlossen.

4. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist die Haftung von ISI auf den Betrag beschränkt, der durch die entsprechende Haftpflichtversicherung von ISI gedeckt ist.

5. Ist der Besteller eine natürliche Person im Sinne des Artikels 1 DSGVO, werden datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen von den vorstehenden Haftungsregelungen nicht erfasst.

9. Eigentumsvorbehalt

1. ISI behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Besteller entstandenen oder noch entstehenden Forderungen gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Be- oder Verarbeitung der von ISI gelieferten und noch in deren Eigentum stehenden Waren erfolgt im Auftrag von ISI, ohne dass hieraus Verbindlichkeiten für ISI erwachsen können.

2. Bei Einbau in fremde Waren wird ISI Miteigentümer an den neu entstehenden Produkten im Verhältnis des Wertes der durch ihn gelieferten Waren zu den Mitverwendeten fremden Waren.

3. Wird die von ISI gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Besteller schon mit Vertragsschluss seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten oder dem neuen Gegenstand an ISI ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für ISI.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf das Eigentumsrecht von ISI hinzuweisen und diese Zugriffe abzuwehren. Er hat ISI hierüber unverzüglich zu benachrichtigen. Dies gilt auch für Standortwechsel der Vorbehaltsware.

5. Bei Zahlungsverzug, insbesondere nach Nichteinlösung von Schecks oder Lastschriften, ist ISI berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender Titel oder Ermächtigungen nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legitimieren haben, an sich zu nehmen. Die hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere durch Beauftragung Dritter zur Abholung, trägt der Besteller in voller Höhe.

6. Der Besteller verpflichtet sich, wenn ein Scheck oder ein Wechsel nicht eingelöst werden kann, nach Aufforderung von ISI, die
erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an ISI zurückzusenden.

7. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch ISI liegt, soweit nicht die Bestimmungen über das Verbraucherdarlehen (§§ 491 ff. BGB) Anwendung finden, kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 120% der offenen Forderungen, so wird ISI auf Verlangen des Bestellers insoweit nach seiner Wahl Sicherheiten freigeben. Der Besteller trägt die Beweislast, dass die Sicherheiten diese 120%-Grenze überschreiten.

10. Unwirksamkeitsklauseln

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages sowie der zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Dies gilt auch entsprechend für regelungsbedürftige Sachverhalte, über die gar keine oder keine übereinstimmend verstandene Bestimmungen getroffen wurden. Die Parteien werden unwirksame oder fehlende Bestimmungen umgehend durch solche wirksamen ersetzen, die dem wirtschaftlichen und beabsichtigten Sinn des Vertrages entsprechen.

11. Übertragung

ISI ist berechtigt, einzelne Rechte und/oder Pflichten aus dieser Vereinbarung auf Dritte zu übertragen bzw. sich zur Erfüllung seiner Pflichten Dritter zu bedienen. Der Besteller erteilt für diese Fälle bereits mit Abschluss des Vertrages seine Zustimmung.

12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

1. Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen ISI und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationale oder internationale Rechte oder Vereinbarungen werden ausgeschlossen.

2. Soweit der Besteller / Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird Hamburg als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Hamburg, im Mai 2018

Isiris Solutions GmbH, Luruper Hauptstraße 46, 22547 Hamburg, Telefon (Zentrale): +49 40 4011606-0, Telefax: +49 40 4011606-99, E-Mail: info@isiris.de

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